21 | 05 | 2012

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Gemäss § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) festgelegten Angaben verfügbar zu machen.

Dieser Verpflichtung kommen wir hier nach und verzichten damit auf den individuellen
Antrag Ihrerseits.

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte direkt an unsere Geschäftleitung. 
 
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
 
1. Allgemeines:
 
Die Gewährleistung des Datenschutzes und der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie können sicher sein, dass wir mit Ihren Daten verantwortungsbewusst umgehen. Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir in Form eines öffentlichen Verfahrensverzeichnisses nach.
 
2. Name der verantwortlichen Stelle:
 
EDV Willems
Inh.: Dipl.-Ing. Peter Willems
 
3. Leiter IT:
 
Dipl.-Ing. Peter Willems 
 
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
 
Gewerbepark Keplerstr. 10-12
07549 Gera 
 
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung:
 
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz, Datensicherheit, Unix und Opensource-Technologien.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.

6. Betroffene Personengruppen, Daten und Datenkategorien:

- Mitarbeiterdaten 

- Kundendaten

- Kooperationsspartner

- Lieferanten 

7. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können:

- Öffentliche Stellen zur Wahrung vorrangiger Rechtsvorschriften

- ext. Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG

- Externe Stellen zur Erfüllung der in 5. genannten Zwecke

8. Regelfrist für die gelöschten Daten:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und Fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Daten, die hiervon nicht betroffen sind, werden unmittelbar nach Entfallen des in 5. genannten Zwecksgelöscht.  

9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

Eine Übermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht und ist derzeit auch nicht geplant.

10. Beauftragter für den Datenschutz:

 Nach § 4f BDSG ist die Geschäftsleitung nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet und nimmt somit selbst dessen Aufgaben wahr.